Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2011-09-29
§ 1 Geltungsbereich
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Zehn Verlag Evelyn Schaefer, Gabriele Baumgart, Klaus Öllerer GbR (im Folgenden und auf den Internetseiten auch Zehn Verlag genannt) und der bestellenden oder auftraggebenden natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Zehn Verlag nicht an, es sei denn, der Zehn Verlag hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Rücktritt
- Grundlage eines Anzeigenauftrags ist das Bestellformular des Zehn Verlags oder ein gleichwertiges, vom Zehn Verlag akzeptiertes Schriftstück, aus dem Veröffentlichungsdauer, Größe, Farbwahl und Seitenauswahl der Anzeige sowie Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Auftraggebers hervorgehen. Der Zehn Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen und dies dem Auftraggeber mitzuteilen; dies gilt ebenso für Änderungsaufträge.
- Grundlage eines Abonnementsauftrags für die Zeitung ist das Bestellformular des Zehn Verlags oder ein gleichwertiges, vom Zehn Verlag akzeptiertes Schriftstück, aus dem Name und Adresse des Auftraggebers, Rechnungsadresse sowie Lieferadresse hervorgehen. Ein Abonnement wird für 6 Ausgaben beauftragt und verlängert sich um weitere 6 Ausgaben, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des bestehenden Abonnements kündigt.
- Bei Auftragserteilungen über Internet gelten die bei der Internetpräsenz des Zehn Verlags angegebenen Konditionen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern oder Manipulationen durch Dritte auf der Website des Verlags ist der Zehn Verlag zum Rücktritt berechtigt oder kann den Auftraggeber gesondert auf die Abweichungen hinweisen und ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
- Der Rücktritt von einem Anzeigenauftrag durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigem Grund bis zum letzten eines Monats vor Erscheinen einer Zeitungsausgabe insoweit möglich, als dass die Anzeige nicht zur Veröffentlichung gebracht wird, jedoch mindestens der Anzeigenpreis für die einmalige Veröffentlichung wegen des entstandenen Aufwands in voller Höhe fällig wird.
Beim Rücktritt von einem Anzeigenauftrag für die Veröffentlichung in mehreren aufeinander folgenden Ausgaben hat der Auftraggeber dem Zehn Verlag den Differenzbetrag zu erstatten, der sich aus dem im Rahmen der beauftragten Mehrfachveröffentlichung nachgelassenen Betrag und dem aus der tatsächlichen Veröffentlichung in Rechnung zu stellenden Betrag ergibt. - Bei einem Anzeigenänderungsauftrag, durch den sich der ursprüngliche Auftragswert verringert - weil beispielsweise die Abmessungen verringert, die Seitenauswahl geändert, schwarz-weiß statt farbig veröffentlicht werden soll - ist bei der Rechnungsstellung ein eingeräumter Preisnachlass nur bezogen auf den Grundpreis der jeweils veröffentlichten Anzeige möglich, nicht jedoch auf einen dem ursprünglichen Auftrag zu Grunde liegenden höheren Grundpreis.
- Bei einem Anzeigenänderungsauftrag mit erheblichen Änderungen einer Anzeige gegenüber der ursprünglich vereinbarten Ausführung hat der Auftraggeber die Kosten für die Erstellung der geänderten Anzeige zu tragen, wenn der Zehn Verlag die Änderungen vornehmen soll; ebenso hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen, die anfallen, wenn durch den Änderungsauftrag die Beauftragung Dritter erforderlich wird. In diesem Fall wird der Zehn Verlag den Auftraggeber vorab darüber informieren.
Entstehen durch einen Änderungsauftrag zu den vorhandenen Unterlagen Abweichungen, die sich auf die Druckqualität oder die Platzierung auswirken, so sind Reklamationen ausgeschlossen; zudem behält der Zehn Verlag sich vor, entstehende Mehrkosten und zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. - Wird die Auflage der Zeitung um mehr als 30 v. H. verringert, wird der Auftraggeber rechtzeitig vom Zehn Verlag darüber in Kenntnis gesetzt, um vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten zu können. Ist dem Zehn Verlag eine rechtzeitige Bekanntmachung gegenüber dem Auftraggeber nicht möglich, so kann eine Preisminderung in Höhe der halben Auflagenminderung vereinbart werden.
§ 3 Widerruf
- Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher gemäß §13 BGB ist, kann er seinerseits in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung den Vertrag widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung in Textform. Für die Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Widerruf ist zu richten an:
Zehn Verlag Evelyn Schaefer, Gabriele Baumgart, Klaus Öllerer GbR
Limmerstr. 47 · 30451 Hannover · Fax: +49 511 26292795 · E-Mail: - Sachen, die als Brief, Päckchen, Paket oder vergleichbar versandfähig sind, sind zurückzusenden; nicht derart versandfähige Sachen werden beim Auftraggeber abgeholt.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Waren. Der Auftraggeber hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber bei einem höheren Betrag zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Die Kosten für andere Dienstleistungen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ware beim Zehn Verlag beauftragt hat, werden bei Widerruf nicht erstattet. - Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei Zahlungen ins Ausland werden die Überweisungsgebühren von dem zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Bis zur vollständigen Rücksendung der Ware macht der Zehn Verlag von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
- Kann der Auftraggeber die empfangene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Zehn Verlag entsprechenden Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Auftraggeber kann die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.
- Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, und sonstigen Waren oder Dienstleistungen, soweit dies in Übereinstimmung mit §312d BGB steht.
- Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Lieferung
- Der Auftraggeber eines Anzeigenauftrags hat für eine rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Unterlagen Sorge zu tragen.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen werden ihm nur auf ausdrückliche Anforderung zurückgesandt.
Die Aufbewahrungspflicht des Zehn Verlags endet nach drei Monaten. - Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung des Zehn Verlags an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
Soweit eine Lieferung an den Auftraggeber nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware auf Grund einer baulichen Beschaffenheit an der Lieferadresse nicht übergeben werden kann oder weil der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung. - Bei einem Anzeigenauftrag liefert der Zehn Verlag dem Auftraggeber auf Wunsch ein Belegexemplar innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.
Die Lieferung eines Probedrucks vorab ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht alle hierfür entstehenden Kosten übernimmt.
§ 5 Fälligkeit, Zahlung, Verzug
- Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
- Ein Abonnement ist per Vorkasse zu bezahlen, bevor eine Lieferung erfolgt.
Ein Anzeigenauftrag wird in der Regel nach Erscheinen der Anzeige in Rechnung gestellt.
Der Zehn Verlag kann Vorkasse verlangen, wenn der Einzelfall dafür spricht, insbesondere in den Fällen, in denen sich der Auftraggeber bereits im Zahlungsverzug befindet oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. dem Zahlungswillen des Auftraggebers bestehen. - Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Zehn Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls dem Zehn Verlag ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Zehn Verlag berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Zehn Verlag anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Zehn Verlags.
- Der Auftraggeber hat den Zehn Verlag von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und von Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Auftraggeber hat dem Zehn Verlag alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, kann der Zehn Verlag vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Mängelgewährleistung, Haftung
- Der Auftraggeber eines Anzeigenauftrags ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit und den Inhalt der für eine Anzeige zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Für den Fall, dass eine Anzeigenveröffentlichung eine Gegendarstellung erforderlich macht, hat der Auftraggeber der Anzeige die Kosten der Gegendarstellung in der Höhe, wie sie bei einer zuschlagsfreien Anzeige gleicher Größe anfällt, zu tragen.
Der Zehn Verlag behält sich vor, eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, als Anzeige zu kennzeichnen.
Für die Platzierung einer Anzeige an einem vom Auftraggeber bestimmten Platz auf einer Seite oder auf einer vom Auftraggeber bestimmten zuschlagsfreien Seite übernimmt der Zehn Verlag keine Gewähr.
Bezüglich Anzeigen der Konkurrenz eines Auftraggebers sind Platzierungsvorschriften oder der Ausschluss der Konkurrenz ausgeschlossen. - Die bestmögliche Qualität des Anzeigendrucks kann nur insoweit gewährleistet werden, wie es verwendete Software, Drucktechnik sowie Zeitpunkt und Qualität der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen ermöglichen.
Mängel der Druckvorlagen, die nicht vor dem Druck, sondern erst im Druckergebnis erkannt werden können, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Reklamationen sind innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Zeitung an den Zehn Verlag zu richten. - Liegt ein Mangel vor, den der Zehn Verlag zu verantworten hat, wird der Zehn Verlag den Mangel durch Beseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache beheben. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sich über angemessene Fristen hinaus oder ist der Zehn Verlag hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des vereinbarten Preises zu verlangen.
- Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
- Soll die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung erfolgen, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die bemängelte Ware unverzüglich an den Zehn Verlag zurückzusenden. Der Zehn Verlag behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
- Der Zehn Verlag haftet für unmittelbare Personen- und Sachschäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Zehn Verlag nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren bzw. typischen Schaden.
- Der Zehn Verlag haftet nicht für Schäden oder Fehler, die er nicht zu verantworten hat – beispielsweise durch telefonische oder fernschriftliche Übermittlung oder durch Übersetzung – und die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der Zehn Verlag nicht für mittelbare bzw. sonstige Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, Schäden an Elektronikkomponenten, -geräten, Computern und Computerzubehör sowie Datenverluste, die durch ordnungsgemäße Datensicherung zu vermeiden gewesen wären. Ebenso ist die Haftung insoweit ausgeschlossen, als Versicherungsschutz für den Auftraggeber besteht. Soweit die Haftung durch den Zehn Verlag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Datenschutz
- Die vom Kunden erhaltenen Daten werden in erster Linie zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Grundlage sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
- Bei Zahlung auf Rechnung kann der Zehn Verlag die Angaben des Auftraggebers prüfen, bewerten und bei berechtigtem Anlass - zum Beispiel für eine Bonitätsprüfung - einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen wie beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien pflegen.
- Der Auftraggeber ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch den Zehn Verlag und seine Datenschutzerklärung ausführlich unterrichtet worden. Der Auftraggeber stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
§ 10 Sonstiges
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.
- Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.